Gesundheitspolitik
Landgericht urteilt zu Cannabis-Therapie bei chronischen Schmerzen
Bei chronischen Schmerzen können Ärzt:innen im Einzelfall Cannabis verordnen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Krankenversicherung - ob gesetzlich oder privat - die Kosten dafür. Etwa, wenn herkömmliche Schmerztherapien nicht wirken. Dann muss eine private Krankenversicherung die Kosten für eine Behandlung mit Cannabis-Präparaten übernehmen, wie das Landgericht Hamburg entschieden hat.
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