Journal Hämatologie

News | Beiträge ab Seite 88

Zwei kürzlich ergangene Berufungsurteile könnten für privat versicherte Patientinnen und Patienten sowie die Ärzteschaft in Deutschland insgesamt eine Zäsur darstellen. Denn nach diesen Urteilen dürfen Ärztinnen und Ärzte medizinische Leistungen auch in Fachgebieten erbringen und mit der privaten Krankenversicherung abrechnen, für die sie nicht ausreichend weitergebildet sind. Darf ein Gynäkologe künftig also auch Kreuzschmerzen und eine HNO-Ärztin einen Leistenbruch behandeln? Medizinische Fachverbände warnen vor den Folgen der Urteile.
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Gesundheitspolitik

Forderung nach Ende der Maskenpflicht auch in Praxen und Kliniken

Die noch bis April festgeschriebene gesetzliche Maskenpflicht in Kliniken, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sollte aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft nun ebenfalls vorzeitig fallen – analog zum Nah- und Fernverkehr. „Konsequent wäre es, am 1. März kostenlose Tests, Testpflicht und Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen gemeinsam zu beenden“, sagte Vorstandschef Gerald Gaß der „Rheinischen Post“. „Wir haben die Pandemie fast überstanden.“ Er nannte es „absolut richtig“, dass in einem ersten Schritt die Maskenpflicht in Zügen oder dem ÖPNV aufgehoben und dort auf Eigenverantwortung gesetzt werde.
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Gesundheitspolitik

BGH: Pflegegeld darf beim Pflegenden nicht gepfändet werden

Menschen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen, müssen nicht mehr befürchten, dass ihnen in einer finanziellen Krise das Pflegegeld gepfändet wird. Das Geld sei unpfändbar, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klar. Mit dem Pflegegeld wolle der Pflegebedürftige die Person, die ihn pflegt, „für ihren Einsatz belohnen, nicht aber deren Gläubiger befriedigen oder in anderer Weise begünstigen“, heißt es in dem veröffentlichten Beschluss der obersten Zivilrichterinnen und -richter. „Dieses Interesse ist rechtlich schutzwürdig.“ (Az. IX ZB 12/22)
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Medizin

Nuklearmedizin als Alternative zur Chemotherapie

Forschende des Universitätsklinikums Würzburg haben einen neuen Ansatz in der Diagnose und Therapie von Lymphom-Erkrankungen entwickelt. Dabei steuern die Wissenschaftler:innen Chemokinrezeptoren (CXCR4), die während entzündlicher Prozessen und der Metastasierung von Tumoren hochreguliert werden, gezielt an. Die einmalige Behandlung mit dem Radionuklid 90Y-CXCR4 konnte bei mehreren Patient:innen eine Komplettremission erzielen, heißt es.
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Non-Hodgkin-Lymphom

NHL: Schrittweise Aufdosierung von Mosunetuzumab kann Zytokin-Freisetzungs-Syndromen vorbeugen

In der Therapie des Non-Hodgkin-Lymphoms (NHL) mit dem bispezifischen monoklonalen Antikörper Mosunetuzumab zeigte sich anhand von Biomarkeranalysen der Vorteil einer schrittweisen Aufdosierung zur Vorbeugung eines Zytokin-Freisetzungs-Syndroms (CRS=cytokine release syndrom). Mosunetuzumab ist ein bispezifischer Anti-CD20/CD3-Antikörper, der T-Zellen veranlasst, sich gegen CD20-exprimierende B-Zellen zu richten. Die gezielte Abtötung von B-Zellen wird nur bei gleichzeitiger Bindung an CD20 auf B-Zellen und CD3 auf T-Zellen beobachtet.
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Medizin

Studie bestätigt Nutzen von Rivaroxaban zur Rezidivprophylaxe von VTE bei Krebspatient:innen

Neue Daten aus der klinischen Praxis von 2013 bis 2020 haben gezeigt, dass der orale Faktor-Xa-Inhibitor Rivaroxaban bei der Behandlung von krebsbedingten Thromboembolien (CAT) bei einer Gruppe von Patient:innen mit verschiedenen Krebsarten, die für die Verwendung direkter oraler Antikoagulanzien (DOAC) indiziert sind, eine vergleichbare Wirksamkeit und Sicherheit wie Apixaban aufweist. Thromboembolien sind die 2. häufigste Todesursache bei Krebspatient:innen, gleich nach der Krebserkrankung selbst. Die Daten wurden auf der 64. Jahrestagung und Ausstellung der American Society of Hematology (ASH) in New Orleans, Louisiana, vorgestellt.
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Medizin

VIALE-A-Studie: Langfristiger Überlebensvorteil mit Venetoclax-Azacitidin bei unfitten AML-Patient:innen

Nach Erreichen der Marke von 360 Überlebensereignissen, vorab definiert als 100% Gesamtüberleben (overall survival, OS), wurde im Rahmen der 64. Jahrestagung der American Society of Hematology (ASH) die Langzeit-Follow-up-Analyse der VIALE-A-Studie vorgestellt. Sie belegt, dass mit Venetoclax-Azacitidin  (VEN + AZA) behandelte Patient:innen auch nach rund 2 zusätzlichen Nachbeobachtungsjahren einen Überlebensvorteil haben (1). Die VIALE-A-Studie vergleicht die Kombination aus dem B-Zell-Lymphom-2(BCL-2)-Inhibitor Venetoclax und der hypomethylierenden Substanz (hypomethylating agent, HMA) Azacitidin (n = 286) mit Azacitidin und Placebo  (VEN + PBO) (n = 145) bei neu diagnostizierten Patient:innen mit akuter myeloischer Leukämie (AML). Eingeschlossen wurden Patient:innen, die aufgrund von Komorbiditäten oder ihres Alters (≥ 75 Jahre) nicht für eine intensive Chemotherapie infrage kamen (2).
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Gesundheitspolitik

Experten: Patientenverfügung bleibt trotz Neuregelung wichtig

Auch wenn seit Jahresbeginn das sogenannte Not- oder Ehegattenvertretungsrecht für medizinische Fragen neu gilt, raten Experten weiter zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Obwohl die Neuregelung zum 1. Januar eingeführt sei und damit für die 18 Millionen Ehen und eingetragenen Lebensgemeinschaften in Deutschland gelte, sei sie noch kaum bekannt, sagte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz in Dortmund, Eugen Brysch.
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Gesundheitspolitik

Lauterbach für neuen Anlauf für Organspendereform

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dringt angesichts deutlich gesunkener Organspendezahlen auf einen erneuten Anlauf für grundlegend neue Spenderegeln. „Das geltende Gesetz ist gescheitert“, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Viele Menschen seien zwar zur Organspende bereit, dokumentierten das aber nicht. „Deswegen sollte der Bundestag einen erneuten Anlauf nehmen, über die Widerspruchslösung abzustimmen. Das sind wir denjenigen schuldig, die vergeblich auf Organspenden warten.“
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Gesundheitspolitik

Keine kostenlosen Corona-Schnelltests nach Infektion mehr

Das Angebot an kostenlosen Corona-Bürgertests wird ab diesem Montag weiter beschränkt. Wer sich nach einer Infektion „freitesten“ möchte, bekommt dafür künftig keinen kostenlosen Schnelltest mehr, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte. Hintergrund sind demnach Lockerungen bei den Regeln für Isolation und Quarantäne in mehreren Bundesländern. Es bestehe daher keine Notwendigkeit mehr, Tests zum Beenden der Absonderung aus Bundesmitteln zu finanzieren – besonders auch vor dem Hintergrund, dass Länder und Kommunen in der Pandemie bereits in erheblichem Umfang finanziell unterstützt worden seien.
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Gesundheitspolitik

Drosten: Missverständnis bei Äußerung zum Pandemie-Ende

Nach seiner vielbeachteten Äußerung zum Thema Pandemie-Ende von Ende 2022 sieht der Virologe Christian Drosten ein Missverständnis. In dem Interview habe er eigentlich etwas anderes gesagt als das, was in Teilen der Öffentlichkeit angekommen sei, schilderte der Charité-Professor im Podcast „Coronavirus-Update“ bei NDR-Info. „Was ich gesagt habe, ist: Ich erwarte, dass die jetzt kommende Winterwelle eher eine endemische Welle sein wird (...) und dass damit dann die Pandemie vorbei ist.“ Das Pandemie-Ende lasse sich nicht vorab ankündigen, man könne dies nur im Nachhinein – also nach dieser Welle – betrachten.
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Gesundheitspolitik

Lauterbach: Maskenpflicht im Fernverkehr fällt zum 2. Februar

Im Nahverkehr ist die Maskenpflicht in zahlreichen Bundesländern bereits Geschichte – die Forderungen für eine Anpassung der Regelung im Fernverkehr wurde zuletzt stetig größer. Nun reagiert der Gesundheitsminister. Die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr soll zum 2. Februar fallen. Das teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Freitag in Berlin mit. Die Bundesregierung kann die Maßnahme per Rechtsverordnung ganz oder teilweise aussetzen. „Wir müssen einfach mehr auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit setzen“, sagte Lauterbach. Die Krankheit dürfe durch diese Schritte aber nicht verharmlost werden.
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Gesundheitspolitik

PCR-Tests: Labore weisen Bericht über mögliche Verschwendung zurück

Die Labore haben Berichte über eine mögliche Milliardenverschwendung bei PCR-Tests zurückgewiesen. Der Verband Akkreditierte Labore in der Medizin (ALM) teilte mit, man habe sich in der gesamten Pandemie „für einen bedarfsgerechten und ressourcenschonenden Einsatz“ der Tests eingesetzt. In einer fünfseitigen Erklärung wird darauf hingewiesen, dass die Labore binnen kurzer Zeit in einem „global extrem angespannten“ Markt hohe Investitionen getätigt hätten, um Kapazitäten aufzubauen.
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