Journal Hämatologie

News | Beiträge ab Seite 74

Die forschenden Pharmaunternehmen in Deutschland haben Vorschläge gemacht, wie Engpässen von Medikamenten möglichst vermieden werden können. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet, plädieren sie in einem Papier zum Beispiel für eine bessere Transparenz mit Blick auf Lagerbestände und Warenströme von Arzneimitteln. Außerdem sprechen sie sich für systematische Stresstests für Lieferketten aus. Dies könnte bedeuten, dass Medikamente am Ende teurer werden. Jedoch habe Liefersicherheit „einen Preis“, hieß es beim Branchenverband VFA.
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Gesundheitspolitik

VDBD: Gesunde Ernährung ist ein Fundament der Diabetesprävention

Der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e. V. (VDBD) begrüßt den aktuellen Vorschlag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die Mehrwertsteuer auf Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte abzuschaffen. Neben der regelmäßigen Bewegung sind Anreize für eine gesunde Ernährung seit jeher das Kernstück der Prävention von Diabetes und dessen Folgeerkrankungen. „Jede und jeder muss sich gesunde Lebensmittel leisten können. Gerade in Zeiten von Inflation und steigenden Lebensmittelpreisen ist Cem Özdemirs Forderung absolut begrüßenswert“, so VDBD-Vorsitzende Dr. rer. medic. Nicola Haller. Ergänzend hierzu fordert der Verband von der Ampelkoalition die Einführung einer Zuckersteuer für Erfrischungsgetränke. Denn auch zuckerhaltige Getränke gelten als wesentlicher Treiber für Adipositas und Diabetes Typ 2.
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Gesundheitspolitik

Lauterbach will Lage von Long-COVID-Patient:innen verbessern

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will Long-COVID-Patienten mit mehr Informationen unterstützen und ihre Versorgung durch Investitionen in die Forschung verbessern. Zeitnah werde in seinem Ministerium eine Hotline als Anlaufstelle für Menschen eingerichtet, die sich über Long COVID informieren wollen, sagte Lauterbach der „Rheinischen Post“. Auskunft soll es über die Hotline auch zu Diagnostik und neuen Therapieansätzen geben.
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Medizin

PNH: LNP023 zeigt sich in Studie APPLY-PNH gegenüber Anti-C5-Therapie überlegen

Im Rahmen des ASH-Kongresses wurden detaillierte Ergebnisse der zulassungsrelevanten Phase-III-Studie APPLY-PNH bekannt gegeben. Die aktuellen Daten zeigen bei der überwiegenden Mehrheit der PNH (Paroxysmale nächtliche Hämoglobinurie)-Patient:innen, die die orale Monotherapie LNP023 erhielten, einen klinisch bedeutsamen, signifikanten Anstieg der Hb-Werte im Vergleich zur Anti-C5-Therapie (1). In der Studie wurden beide primären Endpunkte und 5 von 7 sekundäre Endpunkte erreicht. Dabei zeigte das Prüfpräparat während der 24-wöchigen randomisierten Behandlungsphase der Studie eine Überlegenheit gegenüber der Anti-C5-Therapie bei erwachsenen Patient:innen mit PNH, die trotz vorheriger Behandlung mit einer Anti-C5-Therapie eine Restanämie aufwiesen. Das Sicherheitsprofil der LNP023-Monotherapie entsprach in der Studie den zuvor ermittelten Daten, wobei keine schwerwiegenden Infektionen durch bekapselte Bakterien auftraten (1,3,4).
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Gesundheitspolitik

Ärztevertreter plädieren für Ende der Maskenpflicht in Praxen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Deutsche Hausärzteverband fordern wie andere Branchenvertreter ein Ende der Corona-Maskenpflicht in Praxen. „Es ist folgerichtig, die Maskenpflicht in Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen aufzuheben, wie das Bayern nun angekündigt hat. Die anderen Bundesländer sollten sich diesem Schritt anschließen“, sagte der KBV-Vorsitzende Andreas Gassen dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
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Medizin

Loncastuximab-Tesirin erhält EU-Zulassung für die Behandlung des r/r diffusen großzelligen B-Zell-Lymphoms

Am 21. Dezember 2022 hat die Europäische Kommission eine bedingte Zulassung für Loncastuximab-Tesirin erteilt (1). Diese erstreckt sich auf die Behandlung des rezidivierenden oder refraktären diffusen großzelligen B-Zell-Lymphoms (r/r DLBCL) und folgt auf eine positive Stellungnahme des Ausschusses für Humanarzneimittel der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) im September (2).
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Gesundheitspolitik

Ärzteverbände sehen Qualität der Patientenversorgung in Gefahr

Zwei kürzlich ergangene Berufungsurteile könnten für privat versicherte Patientinnen und Patienten sowie die Ärzteschaft in Deutschland insgesamt eine Zäsur darstellen. Denn nach diesen Urteilen dürfen Ärztinnen und Ärzte medizinische Leistungen auch in Fachgebieten erbringen und mit der privaten Krankenversicherung abrechnen, für die sie nicht ausreichend weitergebildet sind. Darf ein Gynäkologe künftig also auch Kreuzschmerzen und eine HNO-Ärztin einen Leistenbruch behandeln? Medizinische Fachverbände warnen vor den Folgen der Urteile.
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Gesundheitspolitik

Forderung nach Ende der Maskenpflicht auch in Praxen und Kliniken

Die noch bis April festgeschriebene gesetzliche Maskenpflicht in Kliniken, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sollte aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft nun ebenfalls vorzeitig fallen – analog zum Nah- und Fernverkehr. „Konsequent wäre es, am 1. März kostenlose Tests, Testpflicht und Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen gemeinsam zu beenden“, sagte Vorstandschef Gerald Gaß der „Rheinischen Post“. „Wir haben die Pandemie fast überstanden.“ Er nannte es „absolut richtig“, dass in einem ersten Schritt die Maskenpflicht in Zügen oder dem ÖPNV aufgehoben und dort auf Eigenverantwortung gesetzt werde.
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Gesundheitspolitik

BGH: Pflegegeld darf beim Pflegenden nicht gepfändet werden

Menschen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen, müssen nicht mehr befürchten, dass ihnen in einer finanziellen Krise das Pflegegeld gepfändet wird. Das Geld sei unpfändbar, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klar. Mit dem Pflegegeld wolle der Pflegebedürftige die Person, die ihn pflegt, „für ihren Einsatz belohnen, nicht aber deren Gläubiger befriedigen oder in anderer Weise begünstigen“, heißt es in dem veröffentlichten Beschluss der obersten Zivilrichterinnen und -richter. „Dieses Interesse ist rechtlich schutzwürdig.“ (Az. IX ZB 12/22)
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Medizin

Nuklearmedizin als Alternative zur Chemotherapie

Forschende des Universitätsklinikums Würzburg haben einen neuen Ansatz in der Diagnose und Therapie von Lymphom-Erkrankungen entwickelt. Dabei steuern die Wissenschaftler:innen Chemokinrezeptoren (CXCR4), die während entzündlicher Prozessen und der Metastasierung von Tumoren hochreguliert werden, gezielt an. Die einmalige Behandlung mit dem Radionuklid 90Y-CXCR4 konnte bei mehreren Patient:innen eine Komplettremission erzielen, heißt es.
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Non-Hodgkin-Lymphom

NHL: Schrittweise Aufdosierung von Mosunetuzumab kann Zytokin-Freisetzungs-Syndromen vorbeugen

In der Therapie des Non-Hodgkin-Lymphoms (NHL) mit dem bispezifischen monoklonalen Antikörper Mosunetuzumab zeigte sich anhand von Biomarkeranalysen der Vorteil einer schrittweisen Aufdosierung zur Vorbeugung eines Zytokin-Freisetzungs-Syndroms (CRS=cytokine release syndrom). Mosunetuzumab ist ein bispezifischer Anti-CD20/CD3-Antikörper, der T-Zellen veranlasst, sich gegen CD20-exprimierende B-Zellen zu richten. Die gezielte Abtötung von B-Zellen wird nur bei gleichzeitiger Bindung an CD20 auf B-Zellen und CD3 auf T-Zellen beobachtet.
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Medizin

Studie bestätigt Nutzen von Rivaroxaban zur Rezidivprophylaxe von VTE bei Krebspatient:innen

Neue Daten aus der klinischen Praxis von 2013 bis 2020 haben gezeigt, dass der orale Faktor-Xa-Inhibitor Rivaroxaban bei der Behandlung von krebsbedingten Thromboembolien (CAT) bei einer Gruppe von Patient:innen mit verschiedenen Krebsarten, die für die Verwendung direkter oraler Antikoagulanzien (DOAC) indiziert sind, eine vergleichbare Wirksamkeit und Sicherheit wie Apixaban aufweist. Thromboembolien sind die 2. häufigste Todesursache bei Krebspatient:innen, gleich nach der Krebserkrankung selbst. Die Daten wurden auf der 64. Jahrestagung und Ausstellung der American Society of Hematology (ASH) in New Orleans, Louisiana, vorgestellt.
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Medizin

VIALE-A-Studie: Langfristiger Überlebensvorteil mit Venetoclax-Azacitidin bei unfitten AML-Patient:innen

Nach Erreichen der Marke von 360 Überlebensereignissen, vorab definiert als 100% Gesamtüberleben (overall survival, OS), wurde im Rahmen der 64. Jahrestagung der American Society of Hematology (ASH) die Langzeit-Follow-up-Analyse der VIALE-A-Studie vorgestellt. Sie belegt, dass mit Venetoclax-Azacitidin  (VEN + AZA) behandelte Patient:innen auch nach rund 2 zusätzlichen Nachbeobachtungsjahren einen Überlebensvorteil haben (1). Die VIALE-A-Studie vergleicht die Kombination aus dem B-Zell-Lymphom-2(BCL-2)-Inhibitor Venetoclax und der hypomethylierenden Substanz (hypomethylating agent, HMA) Azacitidin (n = 286) mit Azacitidin und Placebo  (VEN + PBO) (n = 145) bei neu diagnostizierten Patient:innen mit akuter myeloischer Leukämie (AML). Eingeschlossen wurden Patient:innen, die aufgrund von Komorbiditäten oder ihres Alters (≥ 75 Jahre) nicht für eine intensive Chemotherapie infrage kamen (2).
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Gesundheitspolitik

Experten: Patientenverfügung bleibt trotz Neuregelung wichtig

Auch wenn seit Jahresbeginn das sogenannte Not- oder Ehegattenvertretungsrecht für medizinische Fragen neu gilt, raten Experten weiter zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Obwohl die Neuregelung zum 1. Januar eingeführt sei und damit für die 18 Millionen Ehen und eingetragenen Lebensgemeinschaften in Deutschland gelte, sei sie noch kaum bekannt, sagte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz in Dortmund, Eugen Brysch.
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Gesundheitspolitik

Lauterbach für neuen Anlauf für Organspendereform

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dringt angesichts deutlich gesunkener Organspendezahlen auf einen erneuten Anlauf für grundlegend neue Spenderegeln. „Das geltende Gesetz ist gescheitert“, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Viele Menschen seien zwar zur Organspende bereit, dokumentierten das aber nicht. „Deswegen sollte der Bundestag einen erneuten Anlauf nehmen, über die Widerspruchslösung abzustimmen. Das sind wir denjenigen schuldig, die vergeblich auf Organspenden warten.“
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