Journal Hämatologie

News | Beiträge ab Seite 64

Medizin

r/r Multiples Myelom: Neuer bispezifischer Antikörper Elranatamab verfügbar

Der bispezifische, gegen das B-Zell-Reifungsantigen (BCMA) und gegen CD3 gerichtete, Antikörper ElranatamabA wurde bereits im Dezember 2023 zugelassen – basierend auf den Ergebnissen der Phase-II-Studie MagnetisMM-3. Ab sofort steht der Wirkstoff in Deutschland zur Verfügung. Patient:innen mit rezidivierten/refraktärem Multiplen Myelom (r/r MM) sollen von der einfachen Anwendung mit fixer Dosis, die subkutan erfolgt und ambulant durchführbar ist, profitieren (1-3).
 
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Medizin

r/r FL: Anhaltend starkes Ansprechen auf Epcoritamab

Im Rahmen der 65. Jahrestagung der American Society of Hematology (ASH) wurden Daten der Dosis-Expansions-Kohorte der offenen, multizentrischen Phase-I/II-Studie EPCORE NHL-1 präsentiert (1). Sie zeigen, dass Erwachsene mit rezidiviertem/refraktärem (r/r) follikulären Lymphom (FL) und mindestens 2 Vortherapien unter Epcoritamab ein tiefes und anhaltendes Ansprechen mit hohen Raten für das Gesamtansprechen (ORR) und eine Komplettremission (CR) erzielen. Ein Zulassungsantrag in dieser Indikation wurde von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) bereits zur Prüfung angenommen.
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Gesundheitspolitik

Kasse: Krankheitsausfälle im Job 2023 auf Höchststand

Krankheitsausfälle bei der Arbeit haben nach einer Auswertung der Krankenkasse DAK-Gesundheit das zweite Jahr in Folge auf stark erhöhtem Niveau gelegen. Beschäftigte fehlten 2023 im Schnitt 20 Tage im Job, wie die Kasse nach eigenen Versichertendaten ermittelte. Der Krankenstand erreichte abermals die Rekordhöhe von 5,5% wie bereits 2022. An jedem Tag waren also im Schnitt 55 von 1.000 Beschäftigten krankgeschrieben.
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Medizin

Stoffwechsel- und Hormonsystemstörungen bei ALL/NHL-Überlebenden mit kranialer Strahlentherapie im Kindesalter

In einer Metaanalyse wurde der langfristige Einfluss der kranialen Strahlentherapie auf Patient:innen mit akuter lymhatischer Leukämie (ALL) oder Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) im Kindesalter untersucht. Die Behandlung kann das Risiko für Stoffwechsel- und Hormonsystemstörungen erhöhen. Die Analyse zeigte, dass Patient:innen mit kranialer Strahlentherapie häufiger eine geringere Körpergröße im Erwachsenalter erreichten. Auch war die Behandlung mit einem erhöhten Risiko für frühe Pubertät, Schilddrüsenunterfunktion und Hypogonadismus verbunden. Kein Einfluss zeigte sich jedoch auf Übergewicht oder Adipositas im Erwachsenenalter.
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Medizin

Hämophilie A: Preisgeld der Initiative „Faktor.Leben.“

Bayer ruft mit dem Jubiläumsspendenprogramm „Faktor.Leben. 30 Jahre gemeinsam für ein besseres Leben mit Hämophilie“ eine Initiative ins Leben, die Ideen und Projekte zur Förderung von innovativen und multidisziplinären Therapiekonzepten bei Hämophilie A-Patient:innen würdigt und sichtbar macht. Ab sofort können sich Hämophilie-Zentren, Kliniken, Praxen und weitere Einrichtungen im Bereich der Hämophilie für das Spendenprogramm in Höhe von insgesamt 100.000 Euro bewerben. Das Preisgeld wird auf 3 bis 4 Projekte verteilt. Bewerbungsschluss ist der 15. März 2024. Die Bekanntgabe der Preisträger:innen erfolgt zum Welthämophilietag 2024.
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Medizin

DLBCL und r/r FL: Update zu Polatuzumab Vedotin, Glofitamab und Mosunetuzumab

Die Auswertung der Wirksamkeit von Polatuzumab Vedotin in Kombination mit R-CHP* (Pola-R-CHP) in molekulargenetischen Subgruppen zeigt, dass Therapieentscheidungen nicht basierend auf einer Cell-of-Origin-Analyse getroffen werden sollten (1). Der bispezifische Antikörper Glofitamab erzielt in Kombination mit Pola-R-CHP* hohe Ansprechraten bei einem handhabbaren Sicherheitsprofil bei Patient:innen mit zuvor unbehandeltem DLBCL (2). Das 32-Monats-Follow-Up zeigt, dass Glofitamab i.v. als zeitlich begrenzte Monotherapie langanhaltende Remissionen für stark vorbehandelte Patient:innen mit rezidiviertem und/oder refraktärem (r/r) DLBCL ab der dritten Therapielinie ermöglicht (3). Außerdem bekräftigt das 3-Jahres-Follow-up zu Mosunetuzumab die nachhaltige Effektivität durch eine hohe 3-Jahres-Gesamtüberlebensrate (OS) bei guter Verträglichkeit bei stark vorbehandelten r/r-FL-Patient:innen (4).
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Gesundheitspolitik

Lauterbach: Cannabis-Gesetz im Februar im Bundestag verabschieden

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hält trotz des Widerstandes auch aus den Reihen der Ampel-Koalition an der geplanten Legalisierung von Cannabis fest. „Ich gehe weiterhin davon aus, dass das Cannabis-Gesetz in der Woche vom 19. bis zum 23. Februar im Bundestag verabschiedet wird und dann ab 1. April gelten kann. Die Gespräche dazu laufen vielversprechend“, sagte er der „Welt am Sonntag“. Zuvor hatten etwa SPD-Innenpolitiker Bedenken geäußert.
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Gesundheitspolitik

Uniklinik-Ärzte wollen in Warnstreik treten

In der Tarifauseinandersetzung um Einkommen und Arbeitsbedingungen von 20.000 Ärztinnen und Ärzten in bundesweit 23 Universitätskliniken treten die Mediziner in einen Warnstreik. Der Marburger Bund hat seine Mitglieder für den 30. Januar zu dem Ausstand aufgerufen, teilte die Ärztegewerkschaft in Berlin mit. Vorangegangen war eine ergebnislose dritte Verhandlungsrunde. Eine zentrale Warnstreik-Kundgebung soll in Hannover stattfinden.
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Gesundheitspolitik

Hartmannbund zur Reform der Notfallversorgung

Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, sieht in den Eckpunkten zur Notfallreform gute Ansätze zur Optimierung von Strukturen und Prozessen in der Notfallversorgung, bezweifelt allerdings – vor allem mit Blick auf den Mangel an finanziellen und personellen Ressourcen – nicht nur deren Umsetzungsmöglichkeiten, sondern bemängelt vor allem die fehlende Integration von Patientinnen und Patienten in das Konzept des Bundesgesundheitsministers.
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Gesundheitspolitik

Mehr Organe gespendet – Zahlen aber weiter auf zu niedrigem Niveau

Die Zahl der Organspenden in Deutschland ist vergangenes Jahr gestiegen. Nach einem starken Rückgang im Jahr 2022 sei 2023 ein leichter Erholungskurs zu verzeichnen gewesen, teilte die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) am 16. Januar in Frankfurt am Main mit. Im vergangenen Jahr hätten 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet, 96 mehr als im Jahr zuvor. Dies entspreche 11,4 Spendern pro Million Einwohner, 2022 seien es 10,3 Spender pro Million Einwohner gewesen.
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Gesundheitspolitik

Notfall-Reform: Kampf gegen überfüllte Notaufnahmen

Patient:innen mit akuten Beschwerden sollen künftig weit seltener in der Notaufnahme eines Krankenhauses behandelt werden. Ziel einer großangelegten Notfallreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll es sein, dass Hilfesuchende bereits am Telefon oder vor Ort im Krankenhaus verstärkt in eine nahe Praxis geschickt werden. Viel stärker als bisher sollen Versicherte auch direkt telemedizinisch betreut werden.
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Gesundheitspolitik

Ärzte-Vorschlag für Notfälle: Anruf bei 116 117 statt bei der 112

Patientinnen und Patienten sollen nach Vorstellungen der Ärzteschaft im Notfall in erster Linie die heutige Bereitschaftsnummer 116 117 wählen. Das geht aus einer Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, des Marburger Bunds und des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands hervor, die in Berlin veröffentlicht wurde. Leitstellen der Notrufnummer 112 sowie der 116 117 sollten vernetzt und integriert werden. Anrufer sollten eine Ersteinschätzung zu ihrem Anliegen bekommen und dann in eine Notaufnahme, ein Notfallzentrum oder zu einem Arzt oder einer Ärztin geschickt werden.
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Medizin

Neues Berechnungssystem zur Einstufung der Schwere der GvHD

Die häufigste Zelltherapie gegen Krebserkrankungen ist die allogene Stammzelltransplantation. Nach dieser lebensrettenden Behandlung kann vor allem eine schwerwiegende Komplikation auftreten: die Graft-versus-Host-Krankheit (GvHD). Bisher wurde diese Erkrankung in 4 Schweregrade unterteilt. Ein deutsches Forschungskonsortium hat nun ein System entwickelt und validiert, in dem sich bis zu 12 Schweregrade unterscheiden lassen. Die Ergebnisse wurden kürzlich in „Nature Communications“ veröffentlicht (1).
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Medizin

Neue Umfrage zur Schmerztherapie in der Hämophilie

Bayer führt in Zusammenarbeit mit der Interessengemeinschaft Hämophiler e.V. (IGH) und der Deutschen Hämophilie Gesellschaft (DHG) eine umfassende Umfrage zum Thema „Schmerztherapie in der Hämophilie“ durch. Ziel der Befragung ist es, detaillierte Informationen darüber zu sammeln, welche Schmerztherapien bei Menschen mit Hämophilie angewendet und von welchen Ärzt:innen diese durchgeführt werden. Die gewonnenen Ergebnisse sollen dazu dienen, gezielt Maßnahmen zur Verbesserung der Schmerztherapie in dieser Patientengruppe zu entwickeln. Im Jahr 2012 hat erstmals eine solche Umfrage stattgefunden und wertvolle Einblicke in die Praxis generiert.
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Medizin

r/r FL: Zulassungserweiterung für Zanubrutinib in Kombination mit Obinutuzumab

Die Europäische Kommission hat den Bruton-Tyrosinkinase-Inhibitor (BTKi) Zanubrutinib in Kombination mit Obinutuzumab für die Behandlung des rezidivierten/refraktären (r/r) follikulären Lymphoms (FL) nach mindestens 2 vorherigen Therapielinien zugelassen. Grundlage der Zulassung war die Phase-II-Studie ROSEWOOD, in der Zanubrutinib plus Obinutuzumab mit einer Obinutuzumab-Monotherapie verglichen wurde. Patient:innen, die Zanubrutinib mit Obinutuzumab (ZO) erhielten, sprachen in der Studie signifikant besser auf die Behandlung an als unter der Monotherapie mit Obinutuzumab (O) und zeigten auch beim progressionsfreien Überleben (PFS) Vorteile (1). Insgesamt konnte für ZO ein günstigeres Nutzen-Risiko-Profil nachgewiesen werden. Zanubrutinib ist in der Europäischen Union bereits für die Therapie der chronischen lymphatischen Leukämie (CLL) und bestimmte Fälle des Marginalzonenlymphoms (MZL) sowie bei Morbus Waldenström (MW) zugelassen (2).
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Gesundheitspolitik

Krankenkassen: Viele Gesundheits-Apps für Patienten nutzlos

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) wie Smartphone-Apps helfen den Patientinnen und Patienten nach Einschätzung der Krankenkassen oft nur wenig. „Die Bilanz zu den DiGA ist von Ernüchterung geprägt“, teilte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), am 8. Januar in Berlin mit. „Auch im dritten Jahr nach ihrer Einführung lösen die Gesundheits-Apps nicht ihr Versprechen ein, die gesundheitliche Versorgung grundlegend zu verbessern.“ Es gebe zu viele Anwendungen, die trotz ihrer Aufnahme in den Leistungskatalog der Kassen keinen Nutzen für Patientinnen und Patienten nachweisen konnten.
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