Journal Hämatologie
Gesundheitspolitik

Private Vorsorge als Baustein der Pflegefinanzierung

Pflegezusatzversicherungen zählen zu den „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ und sind heute bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von 1.900 Euro für Angestellte und Beamte und 2.800 Euro für Selbstständige steuerlich absetzbar. Die steuerliche Wirkung gilt als gering, da auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung im Höchstbetrag enthalten sind. 

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Die private Vorsorge müsse ein stärkerer Baustein der Pflegefinanzierung werden, so Warken. Bei der geplanten Pflegereform gehe es hingegen nicht darum, die finanziellen Probleme der Pflegeversicherung auf Städte und Kommunen abzuwälzen. Hintergrund ist die wachsende Finanzierungslücke in der sozialen Pflegeversicherung.

Quelle:

dpa