Journal Hämatologie
Gesundheitspolitik

Erweiterung der Kostenübernahme im Koalitionsvertrag vereinbart

„Eine Abschaffung oder Aufweichung des Paragraf 218 wird es mit der Union nicht geben“, betonte Pilsinger, der auch stellvertretender Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Bundestag ist.

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Warken hatte den Zeitungen der Funke Mediengruppe gesagt, bereits jetzt bestehe die Möglichkeit einer Kostenübernahme, wenn die Indikation dafür gegeben sei oder die Kosten eines Abbruchs die Schwangere überforderten. Die CDU-Politikerin fügte hinzu: „Denkbar ist, dafür die derzeit geltende Einkommensgrenze anzuheben. Dafür muss der Abtreibungsparagraf 218 nicht geändert werden.“

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Das entspricht dem Koalitionsvertrag. Dort heißt es: „Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen. Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.“

Quelle:

dpa