Journal Hämatologie
Gesundheitspolitik

Widerspruchsregelung: Erwachsene gelten automatisch als Spender:innen

Den Gesetzentwurf, der jetzt beim Bundestag eingereicht wurde, haben 245 Abgeordnete unterzeichnet – insgesamt gibt es 630 Abgeordnete. Die Initiative der Gruppe, der Abgeordnete von Union, SPD, Grünen und Linken angehören, zielt auf eine grundlegende Regeländerung: Erwachsene sollen automatisch als Spender:innen nach dem Tod gelten, außer sie haben vorher aktiv widersprochen. Bisher ist für Organ-Entnahmen eine ausdrückliche Zustimmung nötig.

Kein Zwang zur Organspende

Die CDU-Abgeordnete und Mit-Initiatorin Gitta Connemann sagte dem „Stern„, die Widerspruchsregelung zwinge niemanden zur Organspende. „Aber sie fordert uns auf, eine Entscheidung zu treffen. Ja oder Nein. Spenden oder widersprechen. Klarer geht es nicht.“ Zu dem Gesetzentwurf sollen nach der Sommerpause konkrete parlamentarische Beratungen beginnen.

Zweite Abgeordnetengruppe lehnt Widerspruchsregelung ab

Der Bundestag hatte Ende Juni bereits in einer allgemeinen Aussprache über neue Wege für mehr Organspenden debattiert. Damals warb die Gruppe schon für eine Widerspruchsregelung. Formiert hat sich allerdings auch eine zweite fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe, die dies strikt ablehnt. Sie strebt bessere Aufklärung und eine leichtere Dokumentation des eigenen Willens an. Ein erster Anlauf für eine Widerspruchsregelung war 2020 gescheitert.

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Quelle:

dpa