Schwerstbehinderte haben Anspruch auf Dauerassistenz zu Hause
Benötigt ein Schwerstbehinderter eine Dauerassistenz, um in der eigenen Wohnung zu leben, muss der Sozialhilfeträger dies bezahlen. Dies hat in einem Eilverfahren das Sächsische Landessozialgericht (Az.: L 8 SO 132/13 B ER) entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Das Sozialrecht sehe den Vorrang ambulanter Leistungen vor stationären Leistungen im Heim vor.