Neuregelungen für mehr Nierenspenden
Dringend benötigte Nierentransplantationen für schwerkranke Patient:innen sollen künftig öfter möglich werden. Der Bundesrat billigte ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz, das bisher enge Grenzen für Organentnahmen bei lebenden Spendern weiter fasst. Damit wird der Kreis möglicher Spender:innen und Empfänger:innen vergrößert. Aufgehoben wird die Regel, dass Lebendspenden nur zulässig sind, wenn es kein Organ eines Gestorbenen gibt.
Spenden „über Kreuz“ möglich
Ermöglicht werden künftig auch Spenden zwischen unterschiedlichen Paaren „über Kreuz“. Konkret geht es um das Übertragen einer Niere, wenn es unter Spenderpaaren (Spender:in/Empfänger:in) medizinisch nicht möglich ist. Künftig soll die Niere dann nicht an die geplante nahe Person, sondern an eine:n passende:n Empfänger:in gehen können, der mit einem für sich vorgesehenen nahestehenden Spender ebenfalls nicht kompatibel ist. Im Gegenzug geht die Spenderniere des anderen Paares an die Empfänger:in des ersten Paares.
Mehr als 6.000 Nieren-Patient:innen auf Wartelisten
Möglich werden mit dem Gesetz von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auch uneigennützige anonyme Nierenspenden, ohne dass man den Empfänger kennt. Die Niere kann dann an ein nicht zusammenpassendes Spenderpaar gehen oder an jemanden auf der Warteliste. Geregelt werden außerdem Vorgaben für eine umfassendere Aufklärung und Beratung.
Gespendete Organe werden dringend benötigt. Ende vergangenen Jahres warteten nach Daten der Stiftung Eurotransplant 6.200 Patient:innen auf Nieren.
Quelle:dpa