Anspruch auf Pflegehilfe auch während Krankenhausaufenthalts
Auch während eines stationären Krankenhausaufenthalts kann ein Pflegebedürftiger Anspruch auf eine Pflegehilfe haben. Voraussetzung ist, dass die angestellten Pfleger im Krankenhaus diesen Pflegeaufwand nicht leisten können. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Grundsatzentscheidung des Sozialgerichts München (Az.: S 32 SO 473/10).