Keine Sprechstundenerweiterung ohne Bezahlung
Der Bayerische Facharztverband (BFAV) sieht in der geplanten Honorarstreichung des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) bei gleichzeitiger Beibehaltung der erweiterten Sprechstunden für GKV-Versicherte eine unverhältnismäßige Mehrbelastung der Vertragsärzt:innen.
Ausgleich von mehr Leistung durch angemessenere Vergütung
Die geplanten Streichungen der Terminservicegesetzvergütungen (TSVG) bei gleichzeitig fortbestehender Ausweitung der Mindestsprechzeiten stoßen auf deutliche Kritik der Fachärzt:innen. „Eine dauerhafte Mehrbelastung ohne entsprechende Gegenfinanzierung ist nicht akzeptabel, rechtlich bedenklich und somit für uns ein No Go“ so stellt Dr. Klaus Stefan Holler, BFAV-Vorstand klar. Mit der Kopplung erweiterter Sprechzeiten um 25% und einer besseren Vergütung der sog. Terminservicegesetzfälle wurde ein klares Prinzip verfolgt: Mehr Leistung sollte durch eine angemessenere Vergütung ausgeglichen werden.
Dieses Äquivalenzprinzip werde nun nach den Plänen der Gesundheitskommission aufgegeben. Die vorgesehene Streichung von Vergütungsbestandteilen bei gleichzeitig unverändert hoher Arbeitsverpflichtung stelle eine erhebliche Verschiebung zulasten der Fachärzt:innen dar. „Wir sind nicht gewillt, dieses Ungleichgewicht hinzunehmen. Wer zusätzliche Leistungen fordert, muss auch für eine angemessene Finanzierung sorgen“, so Dr. Holler.
BFAV fordert „faire und ausgewogenen Regelung“
Der BFAV sieht in dieser Maßnahme einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit und will eine faire und ausgewogenen Regelung. Ein Gesundheitssystem könne langfristig nur funktionieren, wenn die Rahmenbedingungen für die Leistungsträger verlässlich, gerecht und wirtschaftlich tragfähig gestaltet seien.
„Wer zusätzliche Leistungen gesetzlich anordnet und mit Mehrarbeit verpflichtend koppelt, muss auch für deren zusätzliche und angemessene Vergütung sorgen. Eine Abkehr von diesem Grundsatz der Äquivalenz untergräbt nicht nur das Vertrauen in das Gesundheitssystem, sondern gefährdet die Stabilität der ambulanten Versorgung“, resümiert Holler.
Quelle:Bayerischer Facharztverband e.V. (BFAV)