Journal Hämatologie
Gesundheitspolitik

Keine „tatsächlichen Anhaltspunkte“ für eine Straftat

Das Gesundheitsministerium hatte während der Corona-Pandemie mehrere Milliarden Atemmasken für mehrere Milliarden Euro bestellt. Ein beträchtlicher Teil davon wurde nicht gebraucht. 

Bei Google bevorzugen

Sie möchten bei der Suche nach aktuellen Entwicklungen häufiger unsere Beiträge sehen? Dann fügen Sie uns jetzt zu Ihren bevorzugten Quellen hinzu.

Als bevorzugte Quelle auswählen
Wie funktioniert das? Häufige Fragen: Hier erfahren Sie mehr

Die Staatsanwaltschaft teilte mit, mehr als 170 Strafanzeigen seien gegen Spahn in seiner Eigenschaft als ehemaliger Bundesminister für Gesundheit eingegangen, die Vorwürfe seien Vorteilsannahme und Untreue. Für die Prüfung des Sachverhalts seien ein Sachverständigenbericht sowie Berichte des Bundesrechnungshofs ausgewertet worden.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema:

Nach Sudhof-Befragung: Streit um Maskenkäufe im Haushaltsausschuss

Jetzt lesen

Die Prüfung eines Anfangsverdachts habe keine „tatsächlichen Anhaltspunkte“ für eine Straftat ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Daher habe es keine Aufnahme von Ermittlungen gegeben.

Quelle:

dpa