Journal Hämatologie
Gesundheitspolitik

Keine „tatsächlichen Anhaltspunkte“ für eine Straftat

Das Gesundheitsministerium hatte während der Corona-Pandemie mehrere Milliarden Atemmasken für mehrere Milliarden Euro bestellt. Ein beträchtlicher Teil davon wurde nicht gebraucht. 

Die Staatsanwaltschaft teilte mit, mehr als 170 Strafanzeigen seien gegen Spahn in seiner Eigenschaft als ehemaliger Bundesminister für Gesundheit eingegangen, die Vorwürfe seien Vorteilsannahme und Untreue. Für die Prüfung des Sachverhalts seien ein Sachverständigenbericht sowie Berichte des Bundesrechnungshofs ausgewertet worden.

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Die Prüfung eines Anfangsverdachts habe keine „tatsächlichen Anhaltspunkte“ für eine Straftat ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Daher habe es keine Aufnahme von Ermittlungen gegeben.

Quelle:

dpa