Kassen fordern Bedenkzeit bei Selbstzahlerleistungen
Die gesetzlichen Krankenkassen fordern eine Stärkung der Patientenrechte bei häufig angebotenen Selbstzahlerleistungen in Arztpraxen. Nötig seien hinreichende Aufklärung und auch eine Bedenkzeit, sagte das Vorstandsmitglied des Kassen-Spitzenverbands, Martin Krasney, im brandenburgischen Kremmen. Patient:innen sollten zunächst nach Hause gehen und sich informieren können, ehe sie sich entscheiden.
Der Kassen-Verband schlägt vor, dass zwischen Angebot und Annahme eine Einwilligungsfrist von mindestens 24 Stunden vorgeschrieben werden sollte. Was für Haustürgeschäfte gelte, müsse auch für die Gesundheit gelten, zumal es nach einem Eingriff keine Widerrufsmöglichkeit gebe. Problematisch sei, dass bei einem Nein teils Nachteile bei der Behandlung oder für das Vertrauensverhältnis zur Ärztin oder zum Arzt befürchtet werden.
Individuelle Gesundheitsleistungen als Milliardenmarkt
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Angebote, die nicht zum Katalog der Leistungen auf Kassenkosten gehören - etwa Ultraschall-Untersuchungen der Eierstöcke oder das Messen des Augen-Innendrucks. Patient:innen müssen dafür dann in der Praxis selbst zahlen. Jährlich würden dafür mindestens 2,4 Milliarden Euro ausgegeben, erläuterte der Verband mit Verweis auf Daten aus einer Versichertenbefragung und einer darauf aufbauenden Hochrechnung.
Krasney wies auf Experteneinschätzungen des Medizinischen Dienstes hin, der in einem „Igel-Monitor“ inzwischen 70 Leistungen bewertet hat. Davon seien bei 64 Leistungen ein unklarer Nutzen oder tendenziell eher negative Effekte festgestellt worden.
IGeL-Monitor bewertet Nutzen vieler Leistungen kritisch
Kassen-Leistungen hätten generell „das Prädikat, dass sie qualitätsgecheckt sind“. Darüber entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzt:innen, Kassen und Kliniken. Nach einer positiven Bewertung sei zum Beispiel eine zunächst als „Igel“ angebotene Stoßwellentherapie bei einem Fersensporn in den Katalog hineingekommen.
Quelle:dpa