Journal Hämatologie
Gesundheitspolitik

Finanzierung der Pflegeversicherung stabilisieren

Ziel des Gesetzentwurfs sei es, die Finanzierung der Pflegeversicherung in einem ersten Schritt zu stabilisieren, sagte Minister Carsten Linnemann (CDU) in Berlin. Maßnahmen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite trügen dazu bei. Der Beitragssatz liegt nach einer Erhöhung vergangenes Jahr bei 3,6%, bei Kinderlosenbei 4,2% der beitragspflichtigen Einnahmen.

Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze

Linnemann sagte: „Das System steht massiv finanziell unter Druck.“ Es gebe eine Verdreifachung der zu Pflegenden: Heute seien es sechs Millionen, vor 20 Jahren seien es noch zwei Millionen gewesen. Die vom Kabinett auf den Weg gebrachte Reform enthalte auch viele strukturelle Komponenten. „Deswegen möchte ich nicht allein von einem Spargesetz sprechen“, sagte Linnemann. So solle künftig im Rahmen der Pflegebegutachtung konsequenter geprüft werden, ob eine Reha den Pflegebedarf spürbar besser senken könne.

Geplant ist auch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Pflege um 300 Euro pro Monat, wie bei der Krankenversicherung. Zum 1. Januar 2028 soll ein Beitragszuschlag für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern in Höhe von 0,52% erhoben werden, auch dies wie bei den Krankenkassen. Ausnahmen sollen etwa für Eltern von Kindern mit Behinderungen oder pflegende Angehörige gelten. Die Pflegeversicherung übernimmt dagegen weiterhin - anders als ursprünglich geplant - die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige voll. Ab 2029 soll es eine jährliche Anhebung der Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung auf Basis der Inflation geben.

Kassenchef sieht höhere Beitragssätze für Kinderlose kritisch

Der Chef der Krankenkasse DAK-Gesundheit, Andreas Storm, sieht die von der Koalition geplante Anhebung der Beitragssätze für Kinderlose kritisch. „3,6% allgemeiner Beitrag und 4,5% für Kinderlose – verfassungsrechtlich sind wir hier bereits in einer bedenklichen Dimension angekommen“, sagte Storm der „Rheinischen Post“ zum Unterschied zwischen den Beitragssätzen. Weiter dürfe die Spreizung der Beiträge nicht gehen.

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Quelle:

dpa