Behandlungsfehler: Immer noch keine repräsentative Erfassung in Deutschland
Die Erfassung von Behandlungsfehlern ist in Deutschland fragmentiert und erlaubt keine Rückschlüsse auf die allgemeine Fehlerhäufigkeit. Der Medizinische Dienst, Patientenschützer und Krankenkassen fordern schon seit Langem eine repräsentative Erfassung und systematische Maßnahmen zur Fehlervermeidung.
Der Medizinische Dienst Bund hat kürzlich seine Jahresstatistik zu Behandlungsfehlern veröffentlicht. Demnach wurden im Jahr 2025 11.735 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. In jedem vierten Fall (3.098 Fälle) stellten die Gutachter:innen einen Behandlungsfehler mit Schaden fest, in 2.700 Fällen war der Fehler auch die Ursache für den erlittenen Schaden und in 97 Fällen führte der Fehler zum Tod oder trug wesentlich dazu bei.
Hohe Dunkelziffer bei Behandlungsfehlern in Deutschland
Nun läge an dieser Stelle der Vergleich zum Vorjahr nahe. 2024 wurden 12.304 Fälle begutachtet und dabei 3.301 Fehler mit Schaden festgestellt, 2.825 davon mit gutachterlich bestätigter Kausalität. Gibt es also eine relativ konstante Häufigkeit von Behandlungsfehlern? Eine Antwort auf diese Frage ist nicht möglich. Denn die Erfassung von Behandlungsfehlern in Deutschland ist fragmentiert und die Dunkelziffer vermutlich groß. Dazu kommt: unterschiedlichste Faktoren, wie etwa eine öffentliche Thematisierung der Patientensicherheit, können die Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle beeinflussen.
„Einzelne Strategien zur Fehlererfassung, auch die Statistiken der Medizinischen Dienste oder der Schlichtungs- bzw. Gutachterstellen der Ärztekammern, bilden nur einen kleinen Teilbereich aller Vorkommnisse ab“, schreibt der Medizinische Dienst in seinem aktuellen Bericht, „Wissenschaftliche Untersuchungen legen allerdings nahe, dass die Anzahl der tatsächlich stattfindenden Fehler bei medizinischer Behandlung die Anzahl der daraus folgenden Vorwürfe um ein Vielfaches übersteigt („Litigation Gap“).“ Die Zahl der Behandlungsfehlervorwürfe könne also nicht als repräsentativ für alle Fehler oder den Stand der Patientensicherheit betrachtet werden.
Wie werden Behandlungsfehler in Deutschland gemeldet?
Vermuten Patient:innen einen Behandlungsfehler, können sie sich an ihre Krankenkasse wenden. Diese kann bei Verdacht auf eine fehlerhafte Behandlung den Medizinischen Dienst beauftragen, ein Sachverständigengutachten zu erstellen. Des Weiteren gibt es Gutachterkommissionen oder Schlichtungsstellen der Ärzteschaft, die meist bei den zuständigen Ärztekammern oder Zahnärztekammern der Länder angesiedelt sind. Auch dort kann ein Fall begutachtet werden.
Krankenhäuser haben außerdem oft eigene Systeme, sogenannte Critical Incident Reporting Systeme (CIRS), zum Melden von kritischen Ereignissen oder Beinah-Schäden. Diese sollen dazu beitragen, dass aus Fehlern gelernt werden kann. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Für die Teilnahme an einrichtungsübergreifenden Systemen – etwa am überregionalen KH-CIRS-Netz-D 2.0 der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des Deutschen Pflegerates - erhalten Krankenhäuser Vergütungszuschläge.
Seit 2024 können Patient:innen und Angehörige außerdem über das Portal „Mehr Patientensicherheit“ kritische Erlebnisse im Gesundheitswesen melden. Außerdem können dort auch besonders positive Erfahrungen gemeldet werden. Die Patientenberichte werden dann durch Expert:innen ausgewertet. Die Meldung ersetzt allerdings nicht die Meldung an die Krankenkasse.
Neben dem Medizinischen Dienst Bund veröffentlichen auch die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärzteschaft jährlich Statistiken zu Behandlungsfehlern. Eine Bundesstatistik gibt es allerdings nicht.
Fehlende Repräsentativität: Keine Rückschlüsse auf Entwicklung der Patientensicherheit möglich
Steigt also die Zahl der begutachteten Behandlungsfehler in einem Jahr oder fällt sie ab, erlaubt das keine Rückschlüsse auf die Entwicklung der Patientensicherheit. Im Zuge einer öffentlichen Thematisierung der Patientensicherheit sowie einer breiten Diskussion und Aufklärung über Patientenrechte zeigten die Zahlen etwa einen deutlichen Anstieg, so der Medizinische Dienst.
Ob und wie Patient:innen einen Vorwurf erheben und wie die Leistungserbringer und Haftpflichtversicherer mit dem Fall umgehen, beeinflusst ebenfalls die Anzahl der Gutachten – und damit auch die Anzahl der Fehler, die gefunden werden können. „Melden sich Geschädigte nicht bei ihrer Krankenkasse, weil sie sich entweder nicht imstande fühlen ihre Ansprüche weiter zu verfolgen oder davon ausgehen, dass es sich ohnehin um ein aussichtsloses Unterfangen handelt, dann wird es vielfach nicht zu einer Begutachtung kommen. Sofern frühzeitig nach einer Schädigung eine Einigung zwischen Geschädigten, Leistungserbringern und Haftpflichtversicherungen erzielt wurde, erhält die Krankenkasse häufig keine Kenntnis von dem Fall“, schreibt der Medizinische Dienst, „Zudem kann die Zahl der Begutachtungen weiteren – auch zufallsbedingten – Schwankungen unterworfen sein.“
Die Zahl der tatsächlich auftretenden Behandlungsfehler in Deutschland sei daher unbekannt, so der Dienst: „Die Medizinischen Dienste fordern deshalb seit Jahren eine repräsentative bzw. vollständige Erfassung dieser Fälle.“
Behandlungsfehlervorwürfe in verschiedenen Fachgebieten
In manchen Fachgebieten werden mehr Vorwürfe erhoben als in anderen. So entfallen etwa 29,6% der Vorwürfe auf die Orthopädie und Unfallchirurgie, 10,6% der Vorwürfe auf die Innere Medizin und Allgemeinmedizin und 9,4% auf die Frauenheilkunde und Geburtshilfe.
Allerdings lassen sich auch hier aus der Häufung in einzelnen Bereichen keine Rückschlüsse auf die Sicherheit in den Fachbereichen schließen, so Dr. Christine Adolph, Leitende Ärztin und stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bayern, in einer aktuellen Pressemitteilung des Medizinischen Dienstes: „Eine Häufung im Fachgebiet zeigt, dass Patientinnen und Patienten auf Behandlungsergebnisse reagieren, wenn diese nicht ihren Erwartungen entsprechen und sie deshalb ein Schadensereignis vermuten.“ Patient:innen könnten bei chirurgischen Eingriffen Fehler in der Regel leichter erkennen als etwa Medikationsfehler, so Dr. Christine Adolph: „Deshalb werden Fehler bei Operationen eher vorgeworfen als bei anderen Behandlungen.“
Wie viele Behandlungsfehler treten wirklich jährlich auf?
Bezüglich einer Abschätzung der tatsächlich vorkommenden Behandlungsfehler in Deutschland schreibt der Medizinische Dienst in seiner Pressemitteilung: "Wissenschaftliche Untersuchungen gehen davon aus, dass es bei etwa 2 bis 4 Prozent der stationären Behandlungen zu vermeidbaren Schadensereignissen kommt.” In Deutschland entspräche das dann etwa 350.000 bis 700.000 Ereignissen pro Jahr.
Medizinischer Dienst fordert Meldesystem für Never Events
In der Jahresstatistik 2025 wurden 150 Fälle als sogenannte Never Events eingestuft, schwere aber eindeutig vermeidbare Schadensereignisse. Als Never Event stufen Gutachter:innen einen Behandlungsfehler ein, wenn etwa nach einer Operation Tupfer im Körper zurückbleiben, wenn ein schwerwiegender Medikationsfehler aufgetreten ist oder wenn Patient:innen oder Seiten verwechselt wurden. „Immer wieder stellt der Medizinische Dienst in seinen Gutachten die gleichen folgenschweren Fehler fest. Wenn solche Fehler geschehen, dann weist das eindeutig auf Risiken im Versorgungsprozess hin, denen systematisch nachgegangen werden muss, um weitere Schadensfälle zu verhindern“, schreibt der Medizinische Dienst in seiner Pressemitteilung.
Daher fordert der Dienst schon länger ein obligatorisches, pseudonymisiertes und sanktionsfreies Meldesystem für Never Events und die Pflicht zur Offenheit der Leistungserbringer. „Behandelnde müssen gesetzlich verpflichtet werden, Patientinnen und Patienten umgehend zu informieren, wenn bei ihrer Behandlung etwas Unerwünschtes passiert ist und es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Behandlungsfehler die Ursache sein könnte“, schreibt der Dienst. Das stärke die Rechte der Betroffenen und sorge gleichzeitig dafür, dass solche Ereignisse aufgearbeitet werden und Maßnahmen zur zukünftigen Prävention ergriffen werden. Die Meldung solle dabei der Verbesserung der Patientensicherheit dienen und sanktionsfrei für die Gesundheitsfachkräfte sein, die die Ereignisse melden.
Weitere Forderungen nach einem nationalen Register
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert bereits seit Jahren ein nationales Register für Behandlungsfehler. Die Stiftung fordert außerdem einen Härtefallfonds. Zu den Zahlen des Medizinischen Dienstes im vergangenen Jahr erklärte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch: „Selbst wenn ein Behandlungsfehler angenommen wird, warten Betroffene oft viele Jahre auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Hier braucht es endlich den seit Jahrzehnten von der Politik versprochenen Härtefallfonds.“
Die Techniker Krankenkasse (TK) hatte im Juni dieses Jahres über die bei der Kasse gemeldeten Verdachtsfälle berichtet. In dem Kontext betonte Jonas Petersen, Fachexperte für Behandlungsfehler und Medizinprodukte bei der TK, wie wichtig eine offene Fehlerkultur sei. Außerdem: „Voraussetzung dafür ist erst einmal, dass ich mir einen Überblick über die Gesamtlage mache. Deshalb fordern wir schon seit vielen Jahren eine Meldepflicht über alle Einrichtungen hinweg. Derzeit werden Fehler nur erfasst, wenn Patientinnen und Patienten sie selbst melden. Dadurch bleiben viele Fehler unentdeckt. Selbst wenn diese Fälle gemeldet werden, werden sie in unterschiedlichen Datenbanken erfasst, so dass kein Abgleich und damit keine Gesamtübersicht möglich ist. Eine systematische Auswertung von Fehlerquellen und gezielte Verbesserungen sind dadurch bisher unmöglich.“
Bundesgesundheitsministerium sieht Handlungsbedarf
Auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) erklärte das Bundesgesundheitsministerium, es gebe „im Bereich der Patientensicherheit weiterhin strukturellen Handlungsbedarf“. Das Bundesgesundheitsministerium wolle die Erfassung von Behandlungsfehlern in Praxen und Kliniken verbessern, wie die Evangelische Zeitung berichtet. „Eine systematische Erfassung, Auswertung und Vermeidung“ von Behandlungsfehlern und Never Events sei „von großer Bedeutung“, so das Ministerium zum epd. Wie die Meldung solcher Fälle „verbindlicher ausgestaltet werden" könne, prüfe das Ministerium.
Patientensicherheit: Erhebung von Behandlungsfehlern
Untersuchungen zum Thema Patientensicherheit – und damit auch die Erhebung von Behandlungsfehlern – sind nicht trivial. Die Ergebnisse hängen unter anderem davon ab, welche Definitionen verwendet werden, wie gemessen wird und welche Daten als Grundlage verwendet werden. Interessierten sei hier das ausführliche APS-Weißbuch Patientensicherheit von Prof. Dr. Matthias Schrappe empfohlen [2].
Quelle:Medizinischer Dienst Bund, Portal “Mehr Patientensicherheit”, Bundesgesundheitsministerium, Deutsche Stiftung Patientenschutz, Evangelische Zeitung, Aktionsbündnis Patientensicherheit, Techniker Krankenkassen, Deutsche Krankenhausgesellschaft
Literatur:
- (1)
Behandlungsfehler-Begutachtung der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste Jahresstatistik 2025, abrufbar unter: https://md-bund.de/fileadmin/dokumente/Pressemitteilungen/2026/2026_08_20/5__FIN_JahresstatistikBEHANDLUNGSFEHLER_2025.pdf
- (2)
Prof. Dr. Matthias Schrappe (2018) APS-Weißbuch Patientensicherheit, abrufbar unter: https://www.aps-ev.de/wp-content/uploads/2024/06/APS-Weissbuch_2018-1.pdf