Journal Hämatologie
Gesundheitspolitik
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Adipositas-Medikamente und der Lifestyle-Paragraf

Dass auch Abnehmmittel, die explizit zur Behandlung von Adipositas zugelassen seien, unter den sogenannten Lifestyle-Paragrafen fallen, sei für Betroffene ein Zeichen dafür, dass Anerkennung fehle. „Es wäre sicher überlegenswert, solche Abnehmmittel als Medikation unter bestimmten Bedingungen als Kassenleistung anzuerkennen“, sagte Optendrenk.

Abnehmspritzen derzeit keine Kassenleistung

Als sogenannte Lifestyle-Arzneimittel werden Mittel bezeichnet, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht, etwa Appetitzügler, Mittel für mehr Haarwuchs oder zur Steigerung der sexuellen Potenz. Sie dürfen nicht als Kassenleistung verordnet werden.

Abnehmspritzen derzeit keine Kassenleistung

Derzeit fallen darunter in Deutschland auch Abnehmspritzen wie etwa die Medikamente Wegovy oder Mounjaro. Sie enthalten sogenannte GLP-1-Rezeptor-Agonisten. Die Behandlung mit GLP-1-RA kostet einige Hundert Euro pro Monat.

Langzeitstudien zu Abnehmspritzen fehlen bislang

Optendrenk schlug vor, der Gesetzgeber könnte den G-BA beauftragen, „zu klären, welche Patientengruppen diese Arzneimittel bekommen sollten, wie lange, mit welchen Begleitmaßnahmen“. Solange das Gewicht nach dem Absetzen sofort zurückkomme, sei eine Abnehmspritze allein kein Versorgungskonzept, betonte sie. Langzeitstudien fehlten bislang.

Erste Frau an der Spitze des Gemeinsamen Bundesausschusses

Optendrenk ist seit Anfang Juli die erste Frau an der Spitze des obersten Beschlussgremiums des deutschen Gesundheitswesens. Der seit 2004 bestehende Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet unter anderem darüber, welche Leistungen die rund 74 Millionen Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen bezahlt bekommen.

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Quelle:

dpa